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Privatpraxis 2

Private Krankenversicherung

Das Honorar wird nach GOÄ abgerechnet. Das Erstgespräch wird als erste Sprechstunde berechnet.

Für Videosprechstunden mittels eines zertifizierten IT-Systems beträgt der Technikzuschlag EUR 14,34.

Private Krankenversicherungen  erstatten, je nachdem, welche Vereinbarungen getroffen wurden, in der Regel die Kosten. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Kasse und ggf. auch mit Ihrer Beihilfestelle ab.


Vorteile für Selbstzahler:innen

Sie bekommen bei mir zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch; dadurch können sie gleich feststellen, ob Sie mit mir arbeiten möchten und können. Es entfallen unverhältnis lange Wartenzeiten auf einen Therapieplatz.

Das langwierige Prozedere von Gutachten zur Kostenübernahme der Krankenkasse entfällt.

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