Private Krankenversicherung
Sind Sie privat versichert, dann müssen Sie ihre Behandlung selbst
bezahlen oder die Finanzierung Ihrer Behandlung durch eine private
Krankenversicherung selbst in die Wege leiten. Sie erhalten also in
bestimmten Abständen eine Privatrechnung, die Sie persönlich begleichen.
TherapeutInnen rechnen mit ihren KlientInnen nach der Gebührenordnung
für PsychologInnen (GOP) ab. Da die privaten Krankenkassen ganz
unterschiedliche Regelungen und Tarife bezüglich der Kostenübernahme für
Psychotherapie haben, sollten Sie auf alle Fälle vor der Behandlung mit
Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche Leistungen
Ihr Tarif absichert. Falls Sie Beamter oder Beamtin sind, ist auch eine
Abklärung mit der Beihilfestelle empfehlenswert.
Von der privaten
Krankenkasse oder der Beihilfe wird ebenfalls oft ein Gutachten
eingeholt. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage eines
ausführlichen Berichts, den der/die behandelnde PsychotherapeutIn auf
Rechnung erstellt.