Private Krankenversicherung
Sind Sie privat versichert, dann müssen Sie ihre Behandlung selbst bezahlen oder die Finanzierung Ihrer Behandlung durch eine private Krankenversicherung selbst in die Wege leiten. Sie erhalten also in bestimmten Abständen eine Privatrechnung, die Sie persönlich begleichen. Therapeut:innen rechnen mit ihren Patient:nnen nach der Gebührenordnung für PsychologInnen (GOP) ab. Da die privaten Krankenkassen ganz unterschiedliche Regelungen und Tarife bezüglich der Kostenübernahme für Psychotherapie haben, sollten Sie auf alle Fälle vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche Leistungen Ihr Tarif absichert. Falls Sie Beamter oder Beamtin sind, ist auch eine Abklärung mit der Beihilfestelle empfehlenswert.
Von der privaten Krankenkasse oder der Beihilfe wird ebenfalls oft ein Gutachten eingeholt. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage eines ausführlichen Berichts, den der/die behandelnde Psychotherapeut:in auf Rechnung erstellt.
Das Honorar beträgt den 2,8-fachen Satz nach Maßgabe der GOP, somit EUR 122,41 pro Sitzung á 50 Minuten. Das Erstgespräch wird wie eine normale Sitzung berechnet.
Für Videosprechstunden mittels eines zertifizierten IT-Systems beträgt der Technikzuschlag EUR 14,34.
Private Krankenversicherungen erstatten, je nachdem, welche Vereinbarungen getroffen wurden, in der Regel die Kosten bis zum 2,3-fachen Satz der GOP, also EUR 100,55; Sie tragen somit EUR 21,86 selbst. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Kasse und ggf. auch mit Ihrer Beihilfestelle ab.
Vorteile für Selbstzahler:innen
Sie bekommen bei mir zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch; dadurch können sie gleich feststellen, ob Sie mit mir arbeiten möchten und können. Es entfallen unverhältnis lange Wartenzeiten auf einen Therapieplatz.
Das langwierige Prozedere von Gutachten zur Kostenübernahme der Krankenkasse entfällt.
Die Therapie wird nicht in der Krankenkassenakte aufgeführt. Dies kann evtl. für Sie von Vorteil sein, wenn Sie z.B. später in eine private Kasse wechseln wollen oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bei denen Psychotherapien leider häufig ein Aufnahmeausschlußkriterium sind.
Sie können selbst und unabhängig von der Krankenkasse bestimmen, in welcher Frequenz und über welchen Zeitraum Sie Therapietermine vereinbaren möchten.
Wenn Sie sich nach einer bereits beendeter Psychotherapie in der zweijährigen Karenzzeit/Sperrfrist der Krankenkasse befinden, können Sie Ihre Therapie bei mir fortsetzen.
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sog. “Sonderausgaben” oder „Außergewöhnliche Belastungen“ nach Klärung mit dem Steuerberatungsbüro oder Finanzamt in der Steuererklärung geltend gemacht werden.