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Privatpraxis

Private Krankenversicherung

Sind Sie privat versichert, dann müssen Sie ihre Behandlung selbst bezahlen oder die Finanzierung Ihrer Behandlung durch eine private Krankenversicherung selbst in die Wege leiten. Sie erhalten also in bestimmten Abständen eine Privatrechnung, die Sie persönlich begleichen. TherapeutInnen rechnen mit ihren KlientInnen nach der Gebührenordnung für PsychologInnen (GOP) ab. Da die privaten Krankenkassen ganz unterschiedliche Regelungen und Tarife bezüglich der Kostenübernahme für Psychotherapie haben, sollten Sie auf alle Fälle vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche Leistungen Ihr Tarif absichert. Falls Sie Beamter oder Beamtin sind, ist auch eine Abklärung mit der Beihilfestelle empfehlenswert.
Von der privaten Krankenkasse oder der Beihilfe wird ebenfalls oft ein Gutachten eingeholt. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage eines ausführlichen Berichts, den der/die behandelnde PsychotherapeutIn auf Rechnung erstellt.

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