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Kassenpraxis

Gesetzliche Krankenversicherung

Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, dann haben Sie die freie Wahl unter allen Psychologischen PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung. Wie beim Arztbesuch muss nur vierteljährlich die Krankenversicherungskarte eingelesen werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch nur bei einer psychischen Störung mit „Krankheitswert“. Ob eine solche Störung vorliegt, lässt sie durch unabhängige GutachterInnen prüfen. TherapeutInnen müssen dafür zu Beginn der Behandlung und bei Verlängerungen einen Bericht verfassen. Dieser wird nur vom Gutachter gelesen und ist selbstverständlich anonymisiert.

Ein Arzt oder eine Ärztin muss vor einer psychotherapeutischen Behandlung aber dennoch aufgesucht werden. Dort wird abgeklärt, ob eventuell auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, die vorrangig oder zusätzlich medizinisch behandelt werden muss. Ein „Konsiliarbericht“ wird erstellt, den ich zusammen mit dem „Antrag auf Leistungspflicht der Krankenkasse“ bei Ihrer Krankenkasse einreiche. Die Praxis nimmt an speziellen Facharztverträgen/Selektivverträgen für Psychotherapie der AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK und ausgewählten Betriebskrankenkassen (BKKs) teil. 

 

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