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Privatpraxis 3

Private Krankenversicherung

Die Therapie wird nicht in der Krankenkassenakte aufgeführt. Dies kann evtl. für Sie von Vorteil sein, wenn Sie z.B. später in eine private Kasse wechseln wollen oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bei denen Psychotherapien leider häufig ein Aufnahmeausschlußkriterium sind.

Sie können selbst und unabhängig von der Krankenkasse bestimmen, in welcher Frequenz und über welchen Zeitraum Sie Therapietermine vereinbaren möchten.

Wenn Sie sich nach einer bereits beendeter Psychotherapie in der zweijährigen Karenzzeit/Sperrfrist der Krankenkasse befinden, können Sie Ihre Therapie bei mir fortsetzen.

Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sog. “Sonderausgaben” oder „Außergewöhnliche Belastungen“ nach Klärung mit dem Steuerberatungsbüro oder Finanzamt in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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